Der Flugkapitän darf laut einem Gerichtsurteil Passagieren den Flug verwehren, wenn sie sich weigern bei Start oder Landung anzuschnallen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Beschluss. Der Flugkapitän ist für die sichere Beförderung der Passagiere verantwortlich. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Schadenersatzklage einer Reisegruppe ab. Sie hatten sich geweigert, sich beim Start hinzusetzen und anzuschnallen. Der Flugkapitän brach den Startvorgang ab und verwies die Gruppe von Bord. Die Betroffenen klagten auf Schadensersatz, weil sie sich Ersatztickets beschaffen mussten. Das Oberlandesgericht sah für eine Schadenersatzpflicht aber keine rechtliche Grundlage, denn die Fluggäste hätten durch ihr Verhalten eine vertragsgerechte Beförderung verhindert. Aus diesem Grund hatte der Kapitän die Berechtigung, trotz bezahlter Flugtickets die Beförderung zu verweigern.
In Flugzeugen gilt die Anschnallpflicht!
Stephan
18. Februar 2011
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