Wird der Luftraum aufgrund von Vulkanasche gesperrt, müssen Fluggesellschaften ihren Passagieren keine Entschädigungen zahlen.
Das geht aus einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Köln hervor. Die Passagiere können lediglich den Flugpreis zurückfordern, wenn ihr Flug annulliert worden ist.
Der Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull im April 2010 hatte Auswirkungen auf den gesamten nord- und mitteleuropäischen Flugverkehr. Aufgrund des extremen Naturereignisses wurde der Flugverkehr zeitweise ganz eingestellt.
Die Fluggesellschaft ist von Ausgleichszahlungen befreit, weil die Stornierung des Fluges auf außergewöhnliche Umstände zurückgehe, begründete das Amtsgericht Köln sein Urteil. Die Airline musste davon ausgehen, dass die Durchführung des Fluges nicht möglich ist. Sie kann sich dabei auf Untersuchungen von Luftfahrtexperten berufen, die vor Gefahren wie defekte Düsentriebwerke und Erblindung der Cockpitscheiben durch Aschepartikel warnen.
hmmm. Ich bin mir nicht so ganz sicher, was ich davon halten soll. Natürlich ist es gerechtfertigt, dass die Passagiere nur ihren Flug zurückerstattet bekommen. Die Fluggesellschaften machen ja nun selber Verlust in dieser Situation. Auf der anderen Seite, ist es natürlich wirklich blöd für die Passagiere, wenn man jetzt mal davon ausgeht, dass dieser Urlaub sehr teuer war, weil man sich mal was tolles leisten wollte und ein Luxushotel gebucht hat oder wie auch immer. Bei einem Billigurlaub, wäre es in diesem Fall nicht ganz so dramatisch, da ist der Flug vermutlich ohnehin am teuersten.
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