Der Urlaub soll die schönste Zeit des Jahres sein. Darauf wurde gespart und hingefiebert. Doch was, wenn dann nicht alles so ist wie erwartet? Bei einigen gefühlten Mängeln können Sie nichts tun. Bei anderen wiederum können Sie gewisse Ansprüche geltend machen.
Wird Ihr Hotelzimmer nicht geputzt oder ist der versprochene Pool gar nicht vorhanden? Melden Sie die Mängel sofort vor Ort und lassen Sie sie sich möglichst von der Reiseleitung bestätigen und fordern Sie die Beseitigung der Mängel.
Spätestens einen Monat nach Reiseende reichen Sie Ihre Beschwerde beim Veranstalter ein. Haben Sie damit keinen Erfolg, können Sie sich an das Gericht wenden. Einen bestimmten Rückerstattungsertrag pro Mangel gibt es nicht, die Gerichte orientieren sich an sog. Reisemängeltabellen.
Mehr Informationen und einige Beispiel finden Sie in dieser Übersicht:
Hey das ist ja ne super Übersicht, vielen Dank dafür. Beim nächsten Urlaub weiß ich Bescheid 🙂 Wir hatten beim letzten Urlaub leider auch ein wenig Pech. Zuerst war unser Hotel überbucht und wir mussten woanders hin und dann gab es noch so einige kleine Mängel. Zu Hause angekommen haben wir das ganze erstmal vergessen und abgehackt. Nach ca. anderthalb Monaten haben wir einen Bericht im Fernsehen gesehen, dass man solche Mängel ja anschwärzen kann und dann etwas zurück bekommt. Tjaa nur leider hat da keiner gesagt, dass es eine Frist von einem Monat gibt. Also der ganze Ärger wurde wieder aufgewühlt und das ganze für nichts…